Beschluss: 2.3 Einladung
Originalversion
1 | Zu den Sitzungen erhalten die MitarbeiterInnen eine |
2 | schriftliche Einladung, die mindestens einen |
3 | Tagesordnungsvorschlag enthalten soll. Die Einladung per |
4 | E-Mail gilt als schriftlich. Soweit Themenbereiche zur |
5 | Tagesordnung stehen, mit denen sich andere LAGen oder |
6 | sonstige Fachorganisationen befassen, wird die SprecherIn |
7 | der betreffenden LAG bzw. ein Vertreter der sonstigen |
8 | Organisationen zu dieser Sitzung eingeladen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Zu den Sitzungen erhalten die MitarbeiterInnen eine |
2 | schriftliche Einladung, die mindestens einen |
3 | Tagesordnungsvorschlag enthalten soll. Die Einladung per |
4 | E-Mail gilt als schriftlich. Soweit Themenbereiche zur |
5 | Tagesordnung stehen, mit denen sich andere LAGen oder |
6 | sonstige Fachorganisationen befassen, wird die SprecherIn |
7 | der betreffenden LAG bzw. ein Vertreter der sonstigen |
8 | Organisationen zu dieser Sitzung eingeladen. |
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