Beschluss: 2.4 Versorgung

Originalversion

1 Bei den nicht-virtuellen Treffen der LAG DIR ist jedes
2 erscheinende Mitglied verpflichtet, für das leibliche Wohl
3 der übrigen erscheinenden Mitglieder zu sorgen.
4 Überschüssige Nahrungsmittel werden im Anschluß an das
5 Treffen gewichtelt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Bei den nicht-virtuellen Treffen der LAG DIR ist jedes
2 erscheinende Mitglied verpflichtet, für das leibliche Wohl
3 der übrigen erscheinenden Mitglieder zu sorgen.
4 Überschüssige Nahrungsmittel werden im Anschluß an das
5 Treffen gewichtelt.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.