Beschluss: 2.4 Versorgung
Originalversion
| 1 | Bei den nicht-virtuellen Treffen der LAG DIR ist jedes |
| 2 | erscheinende Mitglied verpflichtet, für das leibliche Wohl |
| 3 | der übrigen erscheinenden Mitglieder zu sorgen. |
| 4 | Überschüssige Nahrungsmittel werden im Anschluß an das |
| 5 | Treffen gewichtelt. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | Bei den nicht-virtuellen Treffen der LAG DIR ist jedes |
| 2 | erscheinende Mitglied verpflichtet, für das leibliche Wohl |
| 3 | der übrigen erscheinenden Mitglieder zu sorgen. |
| 4 | Überschüssige Nahrungsmittel werden im Anschluß an das |
| 5 | Treffen gewichtelt. |
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